Archiv 2014

Vorsicht beim Kauf von „Sonderangebotskälbern“

Dr. Norbert Heising erläuterte bei der Versammlung des Kuratoriums Tierseuchenkasse die bisherigen Erfolge in der Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) . Durch die Probenahme mittels Ohrstanzverfahren konnten seit 2010 71% der Kälber untersucht werden, bei den restlichen 28 % wurden Blutproben oder die Muttertiere untersucht. Bei einem Prozent der Tiere laufen noch die Testverfahren.

Dr. Heising bezeichnete die Sammelstellen des Handels als Hauptrisiko der Krankheitsübertragung. Besondere Vorsicht sollte beim Zukauf von preisgünstigen „Sonderangebotskälbern“ aus unterschiedlicher Herkunft walten, hier sei bereits ein Betrieb, der sich mit günstigen Mastkälbern versorgen wollte, durch eingeschleppte Krankheiten in finanzielle Notlage geraten.

Die BHV1-Sanierung zeigte in den letzten Jahren großen Erfolg. Von den im Jahr 2009 infizierten 5166 Tieren sank die Anzahl auf aktuell 410 in Friesland. Bis Ende 2014 sollen alle infizierten Tiere abgeschafft werden, als Beihilfe werden bis Ende 2014 200-400 Euro pro Tier gezahlt. Ab dem 01.11.2014 gilt das Weideaustriebsverbot für den ganzen Tierbestand, sofern noch ein erkranktes Tier vorhanden ist. Gleichzeitig tritt das Impfverbot für BHV1-freie Betriebe in Kraft. Der Wegfall der Impfung ist Voraussetzung für die Anerkennung der Region als BHV1-freies Gebiet. Nach der Entfernung des letzten Reagenten wird der Bestand eines Betriebes kontrolliert. Ab dem 01.11.2014 dürfen ferner keine geimpften Rinder eingestallt bzw. zugekauft werden, der Zukauf muss aus BHV1-freien Beständen erfolgen. Letzte infizierte Tiere müssen bis zum 01.05.2015 durch Schlachtung, Verkauf innerhalb Niedersachsens oder Ausfuhr entfernt worden sein. Dr. Heising empfahl, jetzt noch einmal die Tiere zu impfen, die als Nachzucht gebraucht werden.

Die tierärztliche Hochschule Hannover ging der Frage nach, ob es chronischen Botulismus bei Rindern gebe oder nicht. Die Symptome sind Abmagern der Kühe, Lahmheit und Rückgang der Milchleistung, teilweise mussten Betriebe aufgeben, weil der gesamte Kuhbestand betroffen war. Aus einer Studie mit insgesamt 150 Betrieben ging abschließend hervor, dass sich diese Erkrankung nicht nachweisen lies, stattdessen wurde relativ häufig Clostridium perfringens nachgewiesen. Die Versorgung der Tiere mit guter Silage und rohfaserreichem, energiehaltigem Futter, ein hohes Maß an Stallhygiene und Kuhkomfort zeigten sich als wirksame Vorbeugemaßnahmen.

Aus dem afrikanischen und osteuropäischen Raum rücken die Maul- und Klauenseuche, die Blauzungenkrankheit (Serotyp 4) und die afrikanische Schweinepest näher, vor allem aus Krisengebieten, in denen das Veterinärsystem nicht mehr funktioniere, erläuterte Dr. Heising. Die afrikanische Schweinepest zeigt sich in Haus- und Wildschweinbeständen besonders an der weißrussischen Grenze zu Polen, Estland, Litauen und Lettland. Von Reisenden aus diesen Regionen aus dem Fahrzeug geworfene Lebensmittel würden oft von Wildschweinen aufgenommen, so dass die Krankheit auch weiter nach Deutschland eingeschleppt werden könne. Betriebsleiter sollten diesbezüglich auch bei Arbeitskräften aus dem östlichen Raum Vorsichtsmaßnahmen walten lassen.

Dr.gerdes und Heising web

v.li.n.re: Dr. Norbert Heising, Dr. Ursula Gerdes und Heiko Hinrichs (1.Vorsitzender Kuratorium)

Dr. Ursula Gerdes stellte in einem anschaulichen Vortrag die Geschichte der Tierseuchenkasse vor und stellte heraus, dass das deutsche Tierseuchenkassensystem in Europa einzigartig sei. Die von den Tierhaltern eingezahlten Beiträge werden im Rinderbereich hauptsächlich für Untersuchungen verwendet, bei den Schweinen und Geflügel stehen die Kosten für die Tierkörperbeseitigung an erster Stelle. Die Rücklagen zur Entschädigung der Tierhalter bei Tötungen aus seuchenhygienischen Gründen müssten noch aufgestockt werden, erläuterte Dr. Gerdes, danach würden die Beiträge verringert werden können. Die Beiträge würden jedes Jahr neu kalkuliert, die angestrebte Höhe der Rücklagen entspreche 4% der Rinderpopulation und 7% der Schweinepopulation. Dr. Gerdes wies darauf hin, dass Entschädigungen nur gezahlt werden könnten, wenn der Tierhalter u.a. Fälle zügig, also vor dem Tod des Tieres, melde und die Bestandszahlen korrekt benannt hätte. Andernfalls müssten Kürzungen in Kauf genommen werden. Ferner läge es in seiner Pflicht, Maßnahmen zur Verhinderung von Seuchen bzw. Ansteckung (Biosicherheit) zu ergreifen. Die Bekämpfung des BHV 1-Virus habe 155 Millionen Euro gekostet. In Niedersachsen gebe es zur Zeit noch 243 Bestände mit 5860 Reagenten.

Webseite des Zweckverbandes Veterinäramt Jade-Weser (https://www.jade-weser.de/Tierseuchen/AllgemeinesVorsorge/NdsTierseuchenkasse/tabid/128/Default.aspx)

Webseite der niedersächsischen Tierseuchenkasse: https://www.ndstsk.de/

 

Jeder Bürger ist zur Wasserreinhaltung verpflichtet

Am 18. November 2014 diskutierten Karsten Specht (Oldenburgisch-ostfriesische Wasserverband), Frieslands Kreislandwirt Hartmut Seetzen, Peter Meiwald (MdB Bündnis 90/die Grünen) und Regina Asendorf (MdL Bündnis 90/die Grünen) im Bürgerhaus Schortens über die Frage, wie die Landwirtschaft zu einer guten Grundwasserqualität beitragen kann.

Karsten Specht betonte in seinem Eingangsstatement, dass der Reststickstoffgehalt im Herbst in den Böden oft zu hoch sei. Das Nitrat werde ins Grundwasser ausgewaschen, und zwar in der Größenordnung Faktor 1,5 x gemessene kg Stickstoff/ha. Viehbesatz bis zu einer Höhe von 2 Großvieheinheiten pro Hektar sei noch Grundwasser verträglich, darüber hinaus rücke die Entsorgungsproblematik in den Vordergrund. Auch wenn in Friesland noch keine so problematischen Verhältnisse wie im Raum Vechta/Cloppenburg herrschten müsse das Augenmerk vor allem auf die Maisflächen gelegt werden, unter denen sich häufig zu hohe Reststickstoffmengen von 80-100 kg befänden, die vor allem auf leichten Böden stark auswaschungsgefährdet sind. „Die Düngeverordnung ist ein reines Lobbygeschäft“, meinte Karsten Specht und verglich die diesbezügliche Geheimhaltung aussagekräftiger Daten mit den Verhältnissen beim Thema Fracking. Die Nährstoffströme ließen sich nur ungenau ermitteln, weil es aufgrund von Datenschutzregelungen nicht möglich sei, die tatsächliche Tierzahl zu erfassen. Dadurch sei auch die Qualität der Überprüfungen durch die Landwirtschaftskammer von vorneherein ungenau.

SpechtSeetzen

v.li.n.re: Hartmut Seetzen und Karsten Specht

Karsten Spechts grundsätzliche Kritik bezüglich der Düngeverordnung richtete sich gegen Pauschalwerte und unverständliche Regelungen, die Schlupflöcher böten. So hält er die Derogationsregelung und die 170 kg N-Regel für fragwürdig, auch das Außenvorlassen der Gärreste aus Biogasanlagen ist ihm ein Dorn im Auge. „Brauchen die Pflanzen wirklich so viel Stickstoff? Werden die Restsalden auf den Flächen überhaupt gemessen? Darf es sein, dass in der Düngeverordnung 40% des auszubringenden Stickstoffs in Wirtschaftsdüngern als Emission angerechnet werden?“. Bodenschichten, die bisher die Stickstoffverfrachtung in Grundwasser führende Schichten abpufferten seien bald gesättigt und dann würde der Reststickstoff ungehindert durchgelassen, befürchtete er und forderte mehr Transparenz zwischen der Politik und dem Bauernverband damit festgestellt werden könne, wo zu viel gedüngt wird. Der OOWV habe sehr gute Erfahrungen damit gemacht, Flächen aus der konventionellen Landwirtschaft herauszukaufen, um sie extensiv bewirtschaften zu lassen und damit den Stickstoffeintrag deutlich zu reduzieren. Bei Pachtpreisen von 2100 €/ha auf reinem Sandboden im Raum Vechta/Cloppenburg sei der Flächenankauf aber nicht mehr zu realisieren.
Hartmut Seetzen erklärte, dass die Viehdichte in Friesland durchschnittlich unter 2 Großvieheinheiten pro Hektar läge und die Nitratwerte stabil seien. Er hob die bisherige gute Kooperation mit der dem OOWV, der GEW und der EWE hervor. „Auch das Wetter beeinflusst die Stickstoffwerte im Boden, z.B. die Höhe der Niederschläge und die Bodentemperatur. Die Menge und der Ausbringungszeitraum der Gülle sind entscheidend. Und welche Kultur braucht weniger als 170 kg Stickstoff pro Jahr?“ Den Vorteil der zeitigen Düngung im Januar/Februar sah er in der besseren Befahrbarkeit der Böden und in der nachgewiesen langsamen Wirkung der Rindergülle.
Peter Meiwald sieht sauberes Wasser als Lebensgrundlage der Menschheit an.“Unser Planet verträgt keinen zusätzlichen Stickstoff mehr“, beschrieb er die Situation. Wasser sei im städtischen Bereich zunehmend mit Substanzen wie Antibiotika und Röntgenkontrastmitteln belastet. „Wo können die Perspektiven der Landwirtschaft hinsichtlich einer guten Wasserqualität liegen? Wie können Lebensmittelpreise so gestaltet werden, dass die Landwirtschaft zukunftsfähig arbeiten kann? Wir können uns das Wachsen nicht mehr leisten.“, meinte er und forderte: „Umweltbundesamt und Landwirtschaftsministerium müssen besser verzahnt werden, damit der Informationsaustausch erleichtert wird“.

Regina Asendorf zitierte § 1 des Wasserhaushaltsgesetztes, aus dem hervorgeht, dass sich jeder so zu verhalten habe, dass er das Wasser nicht verschmutzt. Die tatsächliche Tierzahl liege höher als bei der Tierseuchenkasse gemeldet, daher gebe es trotz Kooperationen mit der Landwirtschaft nur Teilerfolge für den Wasserschutz. „Einige Landwirte haben offenbar ein mangelndes Unrechtsbewusstsein“, bedauerte sie die Situation. Diese unehrlichen Landwirte hätten darüber hinaus auch noch einen Marktvorteil. Wirklich effiziente Kontrollen seien unmöglich. Aus dem Vertrauensverlust in der Bevölkerung resultiere auch die Tatsache, dass vielerorts Stallneubauten aufgrund von Protesten nicht mehr genehmigt würden. Die Bevölkerung dürfe aber für ihre Steuergelder eine vernünftige Landwirtschaft zu Recht erwarten.
Stimmen aus dem Publikum forderten, dass die Landwirtschaft besser Klasse statt Masse produzieren solle. Kurzfristige Interessen der Landwirtschaft dürften nicht im Vordergrund stehen.

Schwarze Schafe web

„Schwarze Schafe“ verderben das Image der Landwirtschaft

Alle Betriebe würden unter den „Schwarzen Schafen“ der Branche leiden, daher müssten Kontrollen verschärft und Verstöße konsequent geahndet werden. Auch die Ausbringung der Gülle müsse umweltfreundlicher erfolgen.

„ Milchvieh-Wind-Tourismus“ ist die Fruchtfolge der Region

Landrat Sven Ambrosy sieht die alljährliche Übergabe der Erntekrone, diesmal gebunden vom Landvolkverein Jever bei Hilmar Beenken, als ein Zeichen der traditionellen Verbundenheit mit der Landwirtschaft. Der Landkreis und die Landwirte der Region übernähmen gemeinsam die Verantwortung für die Gestaltung der Kulturlandschaft.

Erntekrone web

Sven Ambrosy stellte die positive Entwicklung des Landkreises dar: Schulden wurden abgebaut, die Arbeitslosigkeit auf 6,5% verringert. „Bürgerbeteiligung ist für uns keine Hohlblase“, betonte er hinsichtlich des neu zu erstellenden Raumordnungsplanes, „ in diesen Prozess sollen alle Betroffenen einbezogen werden“. Die Landwirte können die Inhalte und die Umsetzung mit beeinflussen, die nach Inkrafttreten des neuen Planes 10 Jahre Gültigkeit haben werden.

Themen, die die Landwirtschaft betreffen, sind z.B. die Verlegung von Kabeltrassen von Off-Shore-Windkraftanlagen (Entschädigung für die Durchlegung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen) zu sogenannten Netzverknüpfungspunkten (Flächenverbrauch). Die Umsetzung von Vogelschutzmaßnahmen nach EU-Recht, die Bahnumgehung Sande und die Fertigstellung der neuen B210 berührt ebenfalls landwirtschaftliche Nutzflächen. Bezüglich der Kabeltrassenverlegung beklagten Sven Ambrosy und Manfred Ostendorf die konfusen Verhandlungsmethoden der Fa. TENNET.

Kreislandwirt Hartmut Seetzen gab einen Rückblick über das wetterbedingt schwierige Jahr, das eine unterdurchschnittliche Getreideernte und erschwerte Bedingungen der Grasernte beschert habe, insgesamt aber zufriedenstellend verlaufen sei. Er lobte den sachlichen und lösungsorientierten Umgang mit Problemen in der Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Landkreises Friesland.

Armin Tuinmann (Untere Naturschutzbehörde) warb für die Teilnahme an den freiwilligen Vereinbarungen bezüglich grundwasserschonender Landbewirtschaftung im künftig vergrößerten Einzugsgebiet Feldhausen und erläuterte die neu geschaffene Möglichkeit für Landwirte, für den Schutz und die angemessene Pflege von Wallhecken pro laufendem Meter 10.- € vergütet zu bekommen. In Anlehnung an die Erfahrungen der Ostfriesischen Landschaft werden die vorhandenen Wallhecken demnächst kartiert und konkrete Pflegevorschläge für die Landwirte erarbeitet. Ferner wird seit 2011 eine Lebensraumtypenkartierung durchgeführt, die die Nutzung und Charakteristika der landwirtschaftlich genutzten Flächen beschreibt. Die Rastvogelkartierung hat bereits die ersten aktuellen Fraßschäden durch Gänse erfasst.

Ulf Neuhaus erläuterte den Verfahrensablauf der Entwicklung des neuen Raumordnungsprogrammes: „Viele unterschiedliche Nutzungsansprüche müssen aufeinander abgestimmt werden“. Immer weniger Einwohner müssen die Infrastruktur des Landkreises künftig finanzieren, der Flächenverbrauch durch Wohnbebauung wird sich verringern. „Das Einfamilienhaus auf der grünen Wiese wird es so nicht mehr geben“, meint er, auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung: „Die Menschen konzentrieren sich zunehmend in städtischen Räumen“.

Dr. Norbert Heising erläuterte die Übung im Krisenszenario „Ausbruch der Maul- und Klauenseuche auf 4 Betrieben im Landkreis Friesland“, die großes Interesse seitens Politik, Berufsverbänden, Molkereien, Schlachtbetrieben und der Tierärzteschaft hervorgerufen habe. Auf jeden Fall würde ein wirkliches Auftreten der MKS zum Strukturwandel führen, weil betroffene Betriebe keine Tiere wiedereinstallen dürfen. Als mögliche Einschleppungspforte beschrieb er beispielsweise den Kontakt einer Person, die sich auf Keilerjagd in der Osttürkei befand, mit einem Landwirt oder auch die Möglichkeit, dass eine aus dem osteuropäischen Raum stammende Helferperson, die auf einem landwirtschaftlichen Betrieb arbeitet, kontaminierte Lebensmittel aus ihrem Heimatland mitbringt. Die beteiligten Molkereien konnten dazu bewegt werden, die täglich anfallenden 850.000 Liter Milch aus dem Sperrgebiet abzuholen. Milch und Fleisch von kontaminierten Betrieben sind für den menschlichen Verzehr unproblematisch. Die Schlachthöfe wollen allerdings kein Schlachtvieh abholen. Biogasanlagen stünden 6 Monate lang still. Und eine Zusammenkunft von klauentierhaltenden Personen wie zum Tag der Erntekroneübergabe würde natürlich ebenfalls nicht zugelassen sein.

Kostbares Gut „Trinkwasser“ schützen ist eine wichtige Zukunftsaufgabe für die Landwirtschaft 

Vierzehn Prozent der niedersächsischen Landesfläche zählen zu den Trinkwassergewinnungsgebieten. Die Kooperationsmöglichkeiten zwischen der Landwirtschaft und den Wasserversorgern sind vielfältig und dienen der Sicherstellung einer guten Grund- und Trinkwasserqualität, heute und in der Zukunft. Vertreter der GEW und des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) erläuterten die vorgesehenen Vergrößerungen der Einzugsgebiete der Wasserwerke Feldhausen  und Kleinhorsten und beschrieben die bisherigen Erfolge der Kooperation mit den Landwirten.

Eelco Dijkstra, Manfred Ostendorf, Josef Thomann, Hartmut Seetzen, Tammo Luers und Andreas Roskam wissen die gute Gänseweinqualität zu schätzen

Für die Vereinbarungen mit Landwirten, die ihre Flächen grundwasserschonend bewirtschaften, werden jährlich 250.000 € in die Hand genommen. Die Betriebe erhalten Ausgleichszahlungen für die Bestrebungen, den Austrag von Pflanzenschutzmitteln, Phosphor und Stickstoff in Gewässer zu vermindern. Die flexibel gestalteten Verträge erlauben eine Honorierung bis zu 200 € pro ha für beispielsweise Zwischenfruchtanbau, Grasuntersaat in Maisbeständen, Maisengsaat von 30-45 cm, Winterbegrünung von Flächen mittels Grünroggen und der extensiven Bewirtschaftung von Grünland, ebenso wie die Grünlandnachsaat mittels Schlitzsaat als umbruchlose Grünlanderneuerung. Die Anlage von Brachen in den Trinkwasserschutzgebieten korreliert mit den Greening-Vorschriften der EU.

Alle diese Maßnahmen haben das Ziel, durch den Pflanzenbewuchs und eine reduzierte Düngung die Auswaschung von Nährstoffen in den Unterboden respektive in grundwasserführende Schichten zu vermeiden. Auch die Anwendung umweltschonender Gülleausbringungstechniken beispielsweise mittels Schleppschlauch, Schleppschuh und Schlitztechnik wird gefördert. Der bisherige Erfolg  der Kooperation mit Landwirten bemisst sich in einer Absenkung des Nitratmittelwertes in den flachen Grundwassermessstellen von 28 mg/l im Jahr 1992 auf 15 mg/l in 2012. Ferner kommt der Region zugute, dass sie viel Dauergrünland besitzt, das in der Lage ist, Nährstoffe aufzunehmen. Die Herausreinigung von Nitrat aus dem Trinkwasser mittels aufwendiger Nanotechnik würde pro m³ Wasser 10 Cent kosten und stark versalzenes Abwasser produzieren, erläuterte Wasserschutzberater Tammo Luers mit dem Hinweis auf ein Osnabrücker Wasserwerk, in dem diese Technik bereits angewendet werden müsse.

Am Wasserschutz interessierte Landwirte erhalten umfangreiche Beratungsangebote hinsichtlich Düngung und Anbauverfahren für ihre Flächen. Ihre Erfahrungen mit den unterschiedlichen Anbaubedingungen  fließen über die Landvolkverbände zurück, so dass die Maßnahmen auf ihre Praxistauglichkeit hin entsprechend ausgewertet werden können, betonte Manfred Ostendorf.

Die Verträge sind nicht Cross-Compliance-relevant. Fünf Prozent der Landwirte werden kontrolliert, hierzu werden 30 Flächen herangezogen. Die neuen wasserrechtlichen Bewilligungen sind 30 Jahre lang gültig und sehen eine Vergrößerung des Kooperationsgebietes Feldhausen auf 3063 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche und auf 1730 ha bei Kleinhorsten vor.

 Jahreshauptversammlung 2014

Zu Beginn der Jahreshauptversammlung betonte Kreislandwirt Hartmut Seetzen die Bedeutung des Exportes für die Landwirtschaft, z.B. hinsichtlich des dadurch stabilen Milchpreises und der Schweinepreise. Landwirte, die an Wasserschutzmaßnahmen beteiligt seien, müssten künftig höhere Entschädigungen erhalten. Für die Sanierung von Wirtschaftswegen müssten künftig Mittel aus der zweiten Säule der Agrarförderung eingesetzt werden, da die Kommunen damit finanziell überfordert seien.

Hartmut Seetzen kritisierte den starren Zeitplan der Umsetzung des Tierschutzplanes, den die Vorgängerregierung ins Leben gerufen hat. Es müsse ausreichend Zeit bleiben, gewonnene Erkenntnisse auf ihre Auswirkungen hinsichtlich Tierschutz und Wirtschaftlichkeit richtig einzuschätzen. Die Greeningmaßnahmen und das damit verbundene Pflugverbot auf Grünlandflächen stellten einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte des Landwirte dar und verhindere, dass die Betriebe nicht am Fortschritt der Gräserzüchtung teilhaben könnten.

Hartmut Seetzen forderte vor dem Hintergrund des Flächenschwundes durch die Ausweisung von Ausgleichsflächen ein Ende dieser Form der Flächenstilllegung. Stattdessen sollten Gräben als Greeningflächen bzw. Ausgleichsflächen anerkannt werden.

Lanadrat Sven Ambrosy führte in seinem Grußwort aus, dass er mit Sorge auf den Flächenverbrauch durch die geplanten Stromtrassen bzw. der vom „Kali und Salz“-Konzern vorgesehenen Salzwasserleitung nach Hooksiel sehe. Erlobte die Kooperation des Kreislandvolkverbandes mit Schulen und warb für die Teilnahme der Landwirte am Landeswallheckenprogramm. Hier stehen für die mit der Naturschutzbehörde abgesprochene Pflege von Wallhecken 10.- € pro laufendem Meter zur Verfügung. Auch für den Bienenschutz müsse z.B. in Kooperation mit Imkern wesentlich mehr getan werden. Blühstreifen, Blühpflanzen in Randstreifen und Hecken dienten dem Schutz und als Nahrungsquelle für bestäubende Insekten. Ambrosy äußerte sich besorgt über die Zunahme der Ganzjahresstallhaltung, weil dadurch eine Tourismusattraktivität fehle – Kühe auf der Weide.

Die Zusammenarbeit mit dem Kreislandvolk sieht er nach wie vor positiv „weil Konflikte sehr früh angesprochen werden bzw. ständig zusammenearbeitet wird wie z.B. bei der Gestaltung von Landschaftsrahmenplan und Raumordnung“.

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v.li.n.re: Hartmut Seetzen, Sven Ambrosy, Christian Meyer, Manfred Ostendorf

Vorab hatte der Kreislandvolkverband einen Fragenkatalog an Minister Christian Meyer gesandt, auf den dieser folgendermaßen einging:

Bezüglich der Umsetzung der Greeningmaßnahmen in Flora-Fauna-Habitat- sowie Natura-2000-Gebieten (zusammen etwa 116.000 ha in Niedersachsen) müsse das Pflugverbot noch einmal überprüft werden. Die jetzige vom Bundestag beschlossene Regelung differenziere nicht nach einzelnen Fällen, in denen das Pflugverbot unsinnig erscheine.

Im westlichen Niedersachsen werden in 6 Landkreisen viel zu viele Tiere auf zu wenig Fläche gehalten, und zugleich wird zu wenig Wirtschaftsdünger in die Ackerbauregionen verbracht.

Niedersachsen zahlt bisher die höchste Betriebsprämie mit 325.- pro ha (zum Vergleich: in Hessen gibt es 270.- €). In Zukunft sollen die bäuerlichen Betriebe vermehrt gefördert werden. Betriebe bis 100 ha bekämen mehr, das sind 87% der niedersächsischen Höfe. Hier findet eine Umverteilung von „ganz groß wie z.B. die Rheinbraun-Werke als größter Subventionsempfänger zu kleineren Betrieben statt“. Zusätzlich werden Junglandwirte fünf Jahre lang unterstützt. In der Definition, was denn nun eigentlich ein bäuerlicher Familienbetrieb sei, tat sich der Minister allerdings etwas schwer.

Agrarumweltmaßnahmen wie z.B. Gewässerschutz, Biotopschutz, Blühstreifenanlage, Klimaschutzmaßnahmen auf Moorböden und der ökologische Landbau sollen vermehrt gefördert werden.

Die Fördersummen für benachteiligte Gebiete sind ausschließlich für Grünland vorgesehen, evtl. werde es einen Extrabonus für die Weidehaltung geben.

Zum Thema Tierwohl/Tierschutz beschrieb Christian Meyer das Beispiel aus Österreich, wo seit dem Verbot des Schnabelkürzens die Eiererzeugung auf über 100% der Eigenversorgung ausgebaut werden konnte durch die hohe Akzeptanz der Verbraucher.

In Deutschland wird das Kupieren von Schweineschwänzen ab 2016 verboten. Kleine Geflügelställe wie z.B. mobile Stallungen sollen von Genehmigungen befreit werden. Eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die Käfigeier aus dem Ausland enthalten, sei nötig.

Die Tatsache, dass die Landwirtschaft in Niedersachsen bisher gentechnikfrei arbeite könne zu einem Wettbewerbsvorteil werden, da 80% der Verbraucher keine Gentechnik in Lebensmitteln akzeptieren.

Die Derogationsregelung (230 kg Stickstoff auf intensiv genutztem Grünland) soll wieder aufgelegt werden.

Der Minister bezeichnete Grünland als Tausendsassa wegen seiner Bedeutung im Klima-, Wasser-, Hochwasser- und Moorschutz und seiner Artenvielfalt. Die Milchproduktion habe eine hohe Akzeptanz in der Öffentlichkeit. In China verlange die gesellschaftliche Oberschicht nach europäischer Milch wegen ihrem hohem Qualitätsstandard.

Bei den anschließenden Vorstandswahlen blieb die Zusammensetzung des alten Vorstandes erhalten. Rechnungsprüfer Marco Harms hatte zusammen mit Johann Janssen keine Beanstandungen vorzubringen. Zum Nachfolger von Johann Janssen wurde Holger Helmerichs als Kassenprüfer gewählt.