Gemeinsam Niedersachsens Grünlandregion erhalten
Die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Grünlandregionen stand im Mittelpunkt eines gemeinsamen Gesprächs von Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies mit Landvolk-Vertretern der Küstenlandkreise im Grünlandzentrum in Ovelgönne. Mit dabei waren ebenfalls Wissenschaftsminister Björn Thümler als zuständiger Wahlkreisabgeordneter, die landwirtschaftspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Karin Logemann, sowie der CDU-Landtagsfraktion, Helmut Dammann-Tamke, und weitere Fachpolitiker. Die Gäste machten sich ein Bild von den Herausforderungen und ließen sich umfassend über die vielfältigen Projekte des Grünlandzentrums informieren.
Dazu sagt Ministerin Barbara Otte-Kinast: „Grünland ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und eine prägende Kulturlandschaft. Deshalb ist es notwendig, die Bewirtschaftung auf Dauer zu sichern.“ Der Meinungsaustausch habe erneut gezeigt, wie groß die Bedeutung des Grünlands auch im Hinblick auf den Klima- und Umweltschutz ist. Um die zahlreichen Erschwernisse der dort wirtschaftenden Betriebe abzupuffern, soll eine gezielte Förderung entwickelt werden. Ministerin Otte-Kinast: „Der inhaltliche und finanzielle Spielraum für weitere Unterstützungen hängt nun maßgeblich davon ab, wie die zukünftige Gemeinsame Agrarpolitik der EU ausgestaltet sein wird. Fest steht: Wir wollen die Grünlandbewirtschaftung mit geeigneten Maßnahmen erhalten.“
Positionspapier zum Thema Biosphärenreservat
In vielen Gemeinden entlang der niedersächsischen Nordseeküste gibt es derzeit eine Diskussion darüber, ob sie sich dem Biosphärenreservat Wattenmeer anschließen sollen. Eine solche Entscheidung hätte direkte Auswirkungen auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen in diesen Gemeinden; daher hat es innerhalb des Landvolks in den vergangenen Wochen intensive Diskussionen über dieses Thema gegeben. Als Ergebnis ist ein Positionspapier entstanden, das über den nachfolgenden Link angezeigt und heruntergeladen werden kann.
Erntebilanz 2018: Unsicherheit macht Landwirten weiter zu schaffen
Erst viel zu viel Regen, dann auf einmal gar nichts mehr – 2017 und 2018 waren für die Landwirte in Friesland extreme Jahre, die sie vor viele Herausforderungen gestellt haben. „Was die Betriebe in diesem Sommer am meisten belastet hat war die Unsicherheit“, sagt Kreislandwirt Hartmut Seetzen. „Was bekommen wir an Futter von unseren Flächen, müssen wir Futter zukaufen, um unser Vieh über den Winter zu bringen? Gibt es überhaupt Raufutter zu kaufen und können wir uns das finanziell überhaupt leisten, oder müssen wir einige Tiere verkaufen?“
Noch können viele Landwirte die Frage, ob das Futter über den Winter reicht, nicht positiv beantworten. Gerade mal 60 Prozent Grasertrag konnte bis jetzt geerntet werden. Die Landwirte im Nordkreis haben von dem zwischenzeitlichen Regen profitiert, der für Graswuchs in der Marsch sorgt und einen ordentlichen dritten oder vierten Schnitt erwarten lässt. Im Südkreis hingegen hat es viel weniger geregnet. Eine Rolle spielt auch, wie lange das Vieh im Herbst noch auf der Weide stehen kann und wie früh es im kommenden Jahr wieder hinauskann. Auch kommt es auf den Betrieb an: Der Betrieb, der noch Futterreserven aus dem vergangenen Jahr hat, sieht die knappe Raufutterlage entspannter. Derjenige allerdings, der seit Wochen schon den Wintervorrat aus der neuen Ernte füttert, der bei normalen Verhältnissen erst ca. Mitte Oktober angebrochen würde, muss sicherlich für viel Geld Raufutter zukaufen. Dieses schmälert den Betriebserlös entsprechend.
Für etwas Erleichterung bei den Futterbaubetrieben sorgt die Maisernte, die so gut wie abgeschlossen ist. Die Erträge seien zwar um 15 bis 20 Prozent niedriger ausgefallen, aber noch zufrieden stellend. Die wärmeliebende Pflanze wird in Friesland auf etwa 15 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen angebaut und zu 90 Prozent als Viehfutter verwendet.
Beim Getreide sei im Durchschnitt 30 Prozent weniger geerntet worden als in normalen Jahren; einige Betriebe im Wangerland haben auch ein Minus von 40 Prozent und mehr zu verzeichnen. „Insgesamt lässt sich sagen, dass die Erntemengen je nach Schlag völlig unterschiedlich ausgefallen sind“, bilanziert Hartmut Seetzen. „Zu welchem Zeitpunkt ausgesät wurde, war dieses Jahr in Zusammenhang mit den Regen entscheidend für den Ertrag.“
Die finanziellen Hilfen zum Ausgleich von Dürreschäden, die Bund und Länder zur Verfügung stellen, werden den Betrieben in Friesland voraussichtlich nicht zu Gute kommen. Nach den bisher vorliegenden Informationen müssen Betriebe bei einer Antragstellung zunächst nachweisen, dass die Erntemengen im Vergleich zu den Vorjahren um 30 Prozent geringer ausgefallen sind. Da die Landwirte in Friesland das geerntete Gras sowie den Mais in den allermeisten Fällen für den eigenen Bedarf anbauen und nicht für den Verkauf, haben sie keine verwertbaren Belege über die Erntemengen und fallen somit schon aus diesem Grund aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten heraus. Weiteres Kriterium ist die Existenzgefährdung; dazu muss die Landwirtsfamilie ihr gesamtes Einkommen offenlegen und die finanzielle Bedürftigkeit nachweisen.
Gute Neuigkeiten: Landwirtschaftliche Fahrzeuge doch weitgehend von der Mautpflicht befreit
Alle Bundesstraßen werden zum 1. Juli 2018 mautpflichtig. Auch landwirtschaftlichen Fahrzeuge sollten somit mautpflichtig werden, mit Ausnahme von Fahrzeugen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit. Der DBV forderte daraufhin für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die für eigene Zwecke oder im Rahmen eines Maschinenrings bauartbedingt schneller als 40 km/h fahren, ebenfalls von der Maut auszunehmen.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer reagierte mit einem Schreiben an DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken auf diese Forderung. Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz sind „landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h“ nun von der Maut befreit.
Bis zum 1. Januar 2019 gilt nun diese Kulanzregelung. Voraussichtlich erst ab dem 1. Januar 2019 soll dann die von Deutschem Bauernverband (DBV), Bundesverband der Maschinenringe (BMR) und Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) gemeinsam auf dem Weg gebrachte und von mehreren Bundesratsausschüssen letzte Woche nahezu einstimmig unterstützte Initiative greifen, das Bundesfernstraßenmautgesetz so zu ändern, dass die bisherigen und durch OVG-Urteile in Frage gestellten Ausnahmetatbestände wieder gelten.
Es sei unverhältnismäßig und bürokratisch, jetzt land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h mit Fahrzeuggeräten zur Mauterfassung (OBU) auszurüsten, wenn diese Fahrzeuggeräte in sechs Monaten nicht mehr benötigt werden, weil keine Mautpflicht mehr besteht, teilt Bundesverkehrsminister Scheuer dem DBV mit.
Pressegespräch zur Kooperation der Imagekampagne “Echt grün-Eure Landwirte” und dem Landkreis Friesland
v.li.: Carsten Dirks, Landrat Sven Ambrosy, Jörg Even, Hartmut Seetzen
Die Image-Initiative „Echt grün – Eure Landwirte“ baut ihre landesweite Präsenz aus und wird nun auch von Kommunen unterstützt. Bereits im Januar 2018 gab es den Startschuss zu dieser neuen „ideellen Partnerschaft“ von den Vertreter von „Echt grün“ und dem Bürgermeister der Gemeinden Goldenstedt (Kreis Vechta) und Barßel sowie der Stadt Friesoythe (beide Kreis Cloppenburg).
Die Kommunen stehen der Initiative zur Seite, wenn es darum geht, gemeinsam mehr Fahrt aufzunehmen, um die Imagearbeit für die Landwirtschaft und die ländlichen Regionen zu bündeln. Für Städte, Landkreise und Gemeinden gibt es vielfältige Möglichkeiten der Unterstützung, wie z.B. die Bereitstellung kostenfreier Werbeflächen für Banner oder Plakate und der Auslage von Informationsmaterial in den Rathäusern bis zu werblichen Vernetzungen auf den Internetseiten der Kommunen und von „Echt grün“.
In Friesland und der Wesermarsch haben einer Kooperation mit „Echt grün“ bereits zugestimmt: Stadt Jever, Gemeinde Wangerland, Landkreis Friesland, Gemeinde Butjadingen, Stadt Elsfleth und Stadt Brake. Offen ist nun noch die Entscheidung der Stadt Varel.
Am 15. Juni 2018 fand bezüglich der Kooperation zwischen dem Landkreis Friesland und der Imagekampagne ein Pressegespräch mit Redakteuren der regionalen Presse aus Friesland auf dem Betrieb von Hartmut Seetzen in Varel-Neuenwege statt. Das Interesse der Presse war groß und die Berichterstattung sehr gut. Auch Landrat Sven Ambrosy war vor Ort und äußerte sich zur Partnerschaft.
Einige der Artikel, die aus diesem Gespräch entstanden sind, sind hier zu finden:
httpss://www.nwzonline.de/friesland/wirtschaft/neuenwege-landwirtschaft-kreis-stellt-sich-hinter-landwirte_a_50,1,3440624221.html
httpss://jeversches-wochenblatt.de/nachrichten/artikel/landkreis-friesland-ist-partner-von-initiative-echt-gruen
https://www.radio-jade.de/nachrichten/2018/06/landkreis-unterstuetzt-landwirtschaft
Straßenmaut für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Ab 1. Juli 2018 werden alle Bundesstraßen mautpflichtig. Auch die Landwirtschaft ist davon betroffen, da nach aktueller Auffassung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) nur landwirtschaftlichen Fahrzeugen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit von der Maut befreit sind.
Bislang besteht die Mautpflicht auf allen Bundesautobahnen und ca. 2.300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen. Ab dem 1. Juli kommen nun 38.000 km Bundesstraßen hinzu. Nach dem Bundesfernstraßen-Mautgesetz (BFStrMG) besteht die Mautpflicht für Kraftfahrzeuge (Kfz) oder Fahrzeugkombinationen deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt und die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder für den Güterkraftverkehr (2. Alternative) verwendet werden.
Mautpflicht nach der 1. Alternative
Die Mautpflicht nach der 1. Alternative betrifft Kfz, die generell nach ihrem Zweck dazu bestimmt sind, Güter gleich welcher Art zu transportieren. Es ist damit entscheidend, ob das Motor-Fahrzeug nach seinen objektiven Merkmalen dazu dienen soll, Güter zu transportieren. Dies ist sicherlich bei Sattelzügen oder Lastkraftwagen der Fall, während klassische land- und forstwirtschaftliche (lof) Ackerschlepper und lof-Geräteträger dieser Alternative nicht unterfallen, da sie zur Bewirtschaftung von lof-Flächen bestimmt sind und beispielsweise über die Zapfwelle auch andere Maschinen antreiben können. Nach aktueller Auffassung des BAG ist darunter auch der Unimog zu subsumieren, da er ursprünglich auch für den Einsatz in der Land- oder Forstwirtschaft konzipiert und bestimmt ist.
Bei der letzten Änderung des Mautgesetzes wurde der Begriff „ausschließlich“ in der Begriffsbestimmung „Fahrzeuge die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind“, gestrichen. Dadurch fallen mehr Fahrzeuge unter die Mautpflicht. Das betrifft auch die sogenannten Agrotrucks oder Agrar-Lkw, das heißt zum lof-Ackerschlepper umgeschlüsselte Sattelzugmaschinen. Unabhängig von der Zulassung sind diese Fahrzeuge zur Güterbeförderung bestimmt und unterfallen der 1. Alternative. Inwieweit dennoch eine Befreiung von der Maut möglich ist, muss im jeweiligen Einzelfall mit der BAG und der Betreibergesellschaft Toll Collect geklärt werden. Die Mautpflicht nach der 1. Alternative besteht im Übrigen unabhängig
Kein Blitzer, sondern eine Kontrollsäule für die Maut auf Bundesstraßen. Ab 1. Juli 2018 sind die Geräte „scharf gestellt“ und die Maut ist fällig. (Foto: Vaupel)
davon, ob es sich um eine Privatfahrt handelt, ob tatsächlich Güter befördert werden (Leerfahrten sind damit auch von der 1. Alternative erfasst) oder ob das betreffende Kfz von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.
Mautpflicht nach der 2. Alternative
Hiernach besteht unabhängig von der 1. Alternative die Mautpflicht, sofern mit Kfz oder Fahrzeugkombinationen, die zwar über keine für den Güterkraftverkehr typischen Fahrzeug- und Aufbauarten verfügen, die jedoch konkret Güterkraftverkehr nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei der jeweiligen Fahrt um eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Güterbeförderung im Sinne § 1 GüKG handelt. Werden solche Transporte auch mit Standardschleppern durchgeführt, so sind diese mautpflichtig nach der 2. Alternative.
Achtung: Seit April dieses Jahres verweist das BAG auf verschiedene Urteile von Oberverwaltungsgerichten der Länder (u. a. OVG Münster, Az.: 9 B 550/16) und kommt zu dem Schluss, dass von der 2. Alternative die Beförderung jeglicher Güter erfasst ist. Die sonst angenommenen und auch bis dahin seitens des BAG akzeptierten Ausnahmen von der Maut, nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 GüKG werden nicht mehr angewendet. Darunter fällt beispielsweise die Nachbarschaftshilfe und die Beförderung im Rahmen eines Maschinenrings e. V..
Ausnahme: Auf Betreiben von BLU, BMR und DBV mit Unterstützung der LWK Niedersachsen wurde Anfang 2017 eine wichtige Ausnahme von der Mautpflicht in § 1 Absatz 2 Ziffer 6 BFStrMG aufgenommen. Danach sind landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 40 km/h nach beiden Alternativen generell ausgenommen (gilt ab dem 1. Juli 2018).
Die neue Auslegung des BAG führt aber dazu, dass auch lof-Fahrzeuge von Landwirten, soweit sie mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h die mautpflichtigen Straßen nutzen, mautpflichtig sind. Da dies nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht, werden Lösungen gesucht, die den bisherigen Stand der Ausnahmeregelungen in diesem Punkte wiederherstellt. Ob dies bis zum 1. Juli gelingt, ist offen. Da für die Mautbefreiung das Motorfahrzeug maßgebend ist, gilt die Empfehlung alle Schlepper, die für Beförderungen auf mautpflichtigen Straßen eingesetzt werden, auf eine bbH von 40 km/h zu drosseln.
Wie hoch ist die Maut
Die Höhe der Maut ist abhängig von der auf mautpflichten Bundesautobahnen und Bundesstraßen zurückgelegten Streckenkilometer. Bei der Berechnung wird die Anzahl der Achsen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination berücksichtigt. Aktuell gibt es vier Achsklassen, die von zwei bis fünf oder mehr Achsen reichen. Bei der Berechnung werden auch Liftachsen stets mitgerechnet. Weiterhin geht in den Mautsatz auch die Emissionsklasse des Fahrzeugs ein. Da in der Landwirtschaft oftmals ältere Lkws oder Traktoren eingesetzt werden, führt dies zu hohen Mautsätzen. Denn je schlechter die Emissionsklasse, desto höher ist die Maut. Da bei vielen Traktoren die Emissionsklasse laut Zulassungsbescheinigung nicht bekannt ist, werden diese automatisch in die schlechteste Klasse eingestuft und das führt zu hohen Mautsätzen. So kann im schlechtesten Fall bei einer Fahrzeugkombination von mindestens fünf Achsen ein Mautsatz von 21,8 Cent je Streckenkilometer fällig werden. Ist die Emissionsklasse in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter der Ziffer 14. bzw. 14.1 eingetragen, passen diese Angaben aber aktuell nicht zu der vom BAG veröffentlichen Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen und daher muss wohl erst eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt für Klarheit sorgen.
Wie kann die Maut bezahlt werden
Die Betreibergesellschaft Toll Collect GmbH bietet hierfür mehrere Möglichkeiten an:
• Automatische Einbuchung per Fahrzeuggerät (On-Board-Unit) nach Registrierung bei der Betreibergesellschaft Toll Collect und Einbau des Gerätes in das mautpflichtige Fahrzeug. Das OBU wird von Toll Collect kostenlos zur Verfügung gestellt und der Halter des Fahrzeugs übernimmt die Kosten für den Einbau. Beim Einbau eines OBU bei Traktoren kann es zu Problemen kommen, da die Schlepper vielfach keine entsprechende Vorrüstung für diese Geräte haben.
• Manuelle Einbuchung per Toll-Collect-App.
• Online-Einbuchung unter www.toll-collect.de sowohl auf stationären PCs als auch mobil auf Tablets und Smartphones.
• Manuelle Einbuchung an rund 1.100 Mautstellenterminals, die an großen Tankstellen, Autohöfen und Rastplätzen stehen
Verantwortlich für die Mautentrichtung ist der Eigentümer oder Halter des Kfz, die Person, die über den Gebrauch des Kfz bestimmt, der Fahrer, die Person, auf die das Kfz zugelassen ist oder die Person, der das Kennzeichen des Kfz zugeteilt ist, wobei mehrere Mautschuldner als Gesamtschuldner haften. Kann bei einer Kontrolle die tatsächlich zurückgelegte Strecke nicht ermittelt werden, so wird pauschal eine Wegstrecke von 500 km nacherhoben. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber bei Mautverstößen ein Bußgeld bis zu 20.000 € vorgesehen. Neben den Kontrollsäulen wird die Maut vor allem bei Vor-Ort-Kontrollen durch das BAG überprüft.
Weitere Informationen zur Maut sind bei www.bag.bund.de und www.toll-collect.de zu finden. Bei Toll Collect besteht auch die Möglichkeit Fahrzeuge, die dauerhaft nicht der Mautpflicht unterliegen, in die Liste der nicht mautpflichtigen Fahrzeuge eintragen zu lassen. Nach aktuellen Erfahrungen ist diese Mautbefreiung allerdings wenig hilfreich, da sie nicht rechtsverbindlich ist und bei Kontrollen das BAG oftmals eine Mautpflicht erteilt.
Fazit
Aufgrund der in der Vergangenheit wechselnden Auskünfte zur Maut seitens des Bundesamts für Güterverkehr und den aktuellen Entwicklungen, können leider keine absoluten Aussagen zur Maut für die Land- und Forstwirtschaft getroffen werden. Es ist davon auszugehen, dass es weitere Änderungen und Anpassungen geben wird. Die nächste Änderung zur Maut ist schon beschlossen: Anfang 2019 wird nicht mehr die Anzahl der Achsen, sondern das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge berücksichtigt. Feststeht: die Maut kommt zum 1. Juli auf allen Bundesstraßen. Für alle Lkw-ähnlichen Fahrzeuge wird die Maut fällig sein. Landwirte und Lohnunternehmer die mautfrei fahren wollen, sollten ihre Schlepper auf 40 km/h drosseln.
Text: Martin Vaupel Landwirtschaftskammer Niedersachsen
„Wölfe in der Küstenregion sind nicht vereinbar mit der Weidehaltung“
„Wölfe in der Küstenregion sind nicht vereinbar mit der Weidehaltung“, betonte Manfred Ostendorf, Geschäftsführer der Kreislandvolkverbände Wesermarsch und Friesland, am Samstag, den 12.5.2018 in Stadland. Rund 300 Landwirte, Schäfer und Pferdezüchter hatten sich am Deich versammelt, um gegen den Wolf zu demonstrieren.
Hunderttausende Rinder oder Tausende von Schafen müssten im Stall bleiben und es gäbe keine Weidemilch mehr, wenn der Wolf sich weiter ausbreitet. Wenn sich erst ein ganzes Wolfsrudel bildet, dann ist es zu spät. Demnach fordern das Landvolk auch die Landfrauen, die Deichverbände und die Schafzüchter eine wolfsfreie Zone und klare Regelungen.
Die Deichverbände sind in Sorge um den Küstenschutz, der ohne Schafe an den Deichen in Gefahr gerate. Wolfssichere Zäune gibt es nicht und die Errichtung von wolfsabweisenden Zäunen würde allein in den Landkreisen Friesland und der Wesermarsch über 300 Millionen Euro kosten!
Kundgebung „Wolfsfreie Zonen – Zum Schutz unserer Weidetiere“
Die Kreislandvolkverbände, Deichverbände und Kreislandfrauenverbände Friesland und der Wesermarsch sowie der Landesschafzuchtverband Weser-Ems rufen zu einer gemeinsamen Kundgebung „Aktives Wolfsmanagement in Weidegebieten“. Diese Kundgebung findet statt am Samstag, den 12. Mai 2018 um 10.30 Uhr an der Küstenschutzhalle des II. Oldenburgischen Deichbandes, im Kreis Wesermarsch, direkt am Jadebusendeich.
Der Wolf als Raubtier ist mit einer ausgeprägten Weidehaltung in unseren Grünlandregionen entlang der Küste und Schafhaltung an den Deichen nicht vereinbar. Wolfssichere Zäune gibt es nicht und die Errichtung von wolfsabweisenden Zäunen würde allein in den Landkreisen Friesland und der Wesermarsch über 300 Millionen Euro kosten und wäre mit nicht leistbaren, zukünftigen Unterhaltungsaufwendungen verbunden. Unser Protest richtet sich sowohl an die Politik, als auch an die unverblümte Willkommenskultur innerhalb der Gesellschaft. Sollte sich der Wolf in unseren Weidegebieten mit etabliertem Weidemilchprogramm ansiedeln, zum Beispiel durch Rudelbildung, wäre das zwangsläufig das Aus für hunderttausende von Weidetieren auf den Weiden in den Sommermonaten. Milchkühe, Rinder, Schafe und zahlreiche Pferde müssten allesamt im gesamten Sommer im Stall bleiben um sie letztendlich zu schützen. Das wollen wir nicht!
Wir wollen unsere Grünlandflächen auch weiterhin zur typischen Weidehaltung nutzen können. Unsere Weidelandschaft als besondere Kulturlandschaft, auch für den gesamten Tourismus entlang der Küste, liegt uns am Herzen. Wir wollen die ungehinderte Verbreitung des Wolfes in klassischen Weidegebieten stoppen, dafür brauchen die Weidehalter wolfsfreie Zonen und klare Regelungen auf Kreis-, Landes-, Bundes- und EU- Ebene. Dafür steht unsere Kundgebung.
Auch die Deichbände sind in großer Sorge um den Küstenschutz, der ohne Schafe an den Deichen in Gefahr gerät. Die Deichschäfer haben Angst vor Wolfsübergriffen, die es schon wiederholt in der Wesermarsch gegeben hat. Alle, die den Erhalt der Weidehaltung in unserer Region wollen, sind aufgerufen an unserer Kundgebung teilzunehmen. Wir glauben, dass vielen in der Gesellschaft die Gefahren der Wolfsverbreitung in Weidegebieten noch nicht bewusst sind, auch dafür soll unsere Kundgebung dienen. Wir wollen zum Nachdenken anregen und für unsere Positionen werben.
Zukunftstag 2018
Am 26. April 2018 fand der Zukunftstag für Schüler statt. 11 interessierte Schüler hatten sich für einen Tag auf dem Betrieb Folkertsma in Jever angemeldet. Die Berufsschüler der BBS Varel hatten für die Schüler ein tolles Programm vorbereitet.
Der Tag begann um 7.30 Uhr mit dem Melken. Einige Schüler waren noch etwas eingeschüchtert von den großen Tieren. Anschließend ging es zu den Kälbern, die auf ihre Milch warteten. Als diese Aufgabe auch erledigt war, folgte das Frühstück für die Schüler.
Den Vormittag verbrachten die Schüler an verschiedenen Stationen, an denen die Berufsschüler zu verschiedenen Themen tolle Aufgaben vorbereitet hatten. Neben dem Einstreuen der Kälber, über Hoftruck fahren und Pflanzenbestimmung, waren die Trecker ein absolutes Highlight für die Kinder. Es war für alle etwas dabei!
Mittags wurde zum Abschluss gemeinsam gegrillt. Die Berufsschüler hatten im Vorfeld einige Sponsoren gewinnen können, um die Verpflegung der Kinder zu gewährleisten. Einige der Schüler sind sich nun sicher, dass die den Beruf Landwirt erlernen möchten!
Auf dem Betrieb von Hilmar Beenken waren auch drei Mädels im Einsatz. Zwei Schülerinnen waren im Rahmen eines Wochenpraktikums der Elisa-Kauffeld-Schule Jever auf dem Betrieb, eine Schülerin war “nur” für den Zukunftstag gekommen. Auch hier standen Aufgaben wie Kälber einstreuen, Kälber füttern, Trecker fahren und Kühe füttern auf dem Programm. Für alle drei war es ein toller und interessanter Tag. Alle waren sich jedoch einig, dass sie den Beruf Landwirtin nicht erlernen wollen. Für eine Schülerin stand fest, dass sie Köchin werden möchte, eine weitere möchte zunächst ihr Abitur machen und dann weiterschauen.
Bericht zum Thema Glyphosat
(Quelle: Jeversches Wochenblatt, 13.3.2018)
Jahreshauptversammlung 2018 in Jever
Am 5. März 2018 fand die Jahreshauptversammlung im Schützenhof Jever statt. Hartmut Seetzen begrüßte ca. 120 Gäste und Ehrengäste und gab einen kurzen Rückblick auf das vergangene Jahr 2017.
Durch gute und politische Arbeit und einen pragmatischen Wirtschaftsminister konnte die Umsetzung des Wassergesetzes verhindert werden, somit sind nun statt fünf Meter Randstreifen nur ein Meter Randstreifen erforderlich.
Die neue Düngeverordnung wurde trotz vieler Gespräche bis ins Bundesministerium so beschlossen, dass Futterbaubetriebe, egal ob extensiv oder intensiv gewirtschaftet wird, damit nicht nachhaltig wirtschaften können. Durch Zahlen und Fakten soll nun auf den Missstand der Futterbaubetriebe aufmerksam gemacht werden und somit eine Änderung des Gesetzes einfordern. Bei Grundwasser unter Grünland gibt es kein Nitratproblem.
Der Wolf war nun auch nachweislich in Friesland. Wie in der Wesermarsch, ist auch in Friesland ein Einzäunen durch die klein strukturierten Flächen nicht möglich. Olaf Lies wurde diese Thematik in einer kleinen Arbeitsgruppensitzung sehr deutlich vermittelt. Auch auf Kreisebene wird dieses Thema mit verschiedenen Interessengruppen bearbeitet.
Nach Vorgabe der EU mussten benachteiligte Gebiete neu definiert werden, demnach ist Friesland ein benachteiligtes Gebiet. Grund hierfür sind die hohen Wasserstände, klein strukturierte Flächen, viele Entwässerungsgräben und viel absolutes Grünland. Die Ausgleichszahlungen wurden für 2018 von Frau Otte-Kinast aufgrund von Geldmangel eingestellt. Hartmut Seetzen sagt: „Dies ist für uns inakzeptabel!“ Für 2019 wird die Forderung gestellt, die Ausgleichszahlungen wieder im Haushalt einzustellen.
Es folgte ein Gastvortrag von Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung aus Berlin, zum Thema „Alles eine Vertrauensfrage? Landwirtschaftliche Produkte zwischen Verbraucherwahrnehmung und Wissenschaft“. In der Kritik steht immer wieder der Einsatz von Chemie in der Landwirtschaft. Kritiker moderner Landwirtschaft weisen auf Gifte hin, die sich in der Umwelt und Nahrung befinden und aus der Landwirtschaft stammen. Hensel klärte jedoch in seinem Vortrag auf. „Nach derzeitiger wissenschaftlicher Kenntnis ist bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung von Glyphosat kein krebserregendes Risiko für den Menschen zu erwarten“, sagte er.
Hensel berichtete über die vielen verschiedenen Lebensmittel-Krisen. Als Ursachen für Lebensmittelkrisen nennt Hensel Verunreinigungen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse, Irreführung der Verbraucher und vor allem die öffentliche Wahrnehmung. Besonders durch die Öffentlichkeit werden viele Themen unnötig aufgebauscht und werden somit als Krise wahrgenommen, obwohl kein Grund zur Sorge besteht. Jährlich gibt es rund 3.000 Risikobewertungen, aber nur bei Glyphosat und Gentechnik gibt es Kritik in der Öffentlichkeit. Die Landwirte handeln jedoch nach dem Motto: Erst die Dosis macht das Gift.
Seit über 40 Jahren wird Glyphosat in der Landwirtschaft eingesetzt und es gibt bisher keinen einzigen Hinweis auf schädliche Nebenwirkungen für den Menschen, es ist noch nicht einmal besonders giftig. „Die Messanalytik ist heute so präzise, dass der Eindruck entsteht, es wimmelt nur so vor Giften“, sagt Hensel. Somit eine rein subjektive Wahrnehmung.
Das Streitthema Glyphosat ist eine rein politische und keine wissenschaftliche Frage. Wissenschaftlich ist die Sache geklärt und es steht fest, dass Glyphosat nicht krebserregend ist, was nicht in die politische Agenda passt.
Bei Themen, die zur Beunruhigung der Lebensmittelsicherheit führen, stehen Antibiotikaresistenzen an erster Stelle, gefolgt von Chemikalien in Lebensmitteln und Reste von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln.
Bei der Zulassung von Pestiziden wird festgelegt, wie viel Rückstände zu erwarten sind. Diese Rückstände sind reguliert und sicher. 2/3 der Menschen denken, dass Lebensmittel, die mit Pestiziden erzeugt wurden, nicht gesund sind. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln werden sogar als illegal angesehen.
Hensel gibt jedoch zu bedenken, dass der Körper darauf ausgelegt ist sich mit giftigen Stoffen auseinanderzusetzen. Schon bei der Entstehung des Menschen musste der Körper sich auf den „giftigen Stoff“ Sauerstoff einstellen.
Prof. Dr. Dr. Hensel sieht zwei große Probleme: zum einen verstehen Menschen statistische Informationen nicht und zum Anderen verstehen Menschen ihre Ängste nicht (mangelnde psychologische Bildung).
Fazit war, dass sich bestimmte Themen, die potentiell viele Betroffene haben oder potentiell hohen Schaden anrichten, eher dazu geeignet sind, medial die Alarmglocken schrillen zu lassen. Diese Themen sind jedoch nicht immer die Themen, die aus wissenschaftlicher Sicht tatsächlich ein gesundheitliches Risiko darstellen. Ursache dafür ist das komplexe Zusammenspiel zwischen der Wissenschaft, den Medien und der Politik (Selektionskriterien). Unterschiede in der Risikowahrnehmung können nur angenähert, nicht aufgehoben werden.
v.li.: Manfred Ostendorf, Hartmut Seetzen, Prof. Dr. Dr. Hensel
Neujahrsempfang 2018
Zum Neujahrsempfang am 29. Januar 2018 im Tivoli in Varel war es den Kreislandvolkverbänden Wesermarsch und Friesland gelungen Barbara Otte-Kinast (Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) und Björn Thümler (Minister für Wissenschaft und Kultur), beide Minister der neuen niedersächsischen Landesregierung, gewinnen zu können. Knapp 300 Gäste waren der Einladung gefolgt.
Nach dem Sektempfang eröffneten die Vorsitzenden Hartmut Seetzen und Dr. Karsten Padeken die Veranstaltung und begrüßten insbesondere die Ministerin für Landwirtschaft Barbara Otte Kinast und den Minister für Wissenschaft und Kultur Björn Thümler. In ihrer Eröffnungsansprache sprachen die Vorsitzenden viele aktuelle Themen an und formulierten klare Forderungen an die Politik. Es folgte ein Grußwort des Landrats des Landkreises Wesermarsch Thomas Brückmann.
Herr Brückmann stellte zu Beginn seiner Ausführungen fest, dass Landwirte für klare Worte stehen, und auch wenn es mal unangenehm sein kann, kann die Politik gut damit umgehen. Im Weiteren ging er auf die Gänseproblematik ein, die die Landkreise Friesland und Wesermarsch bewegen. Hier wurden unbürokratische Lösungen gesucht um den betroffenen Landwirten zu helfen. Ein weiteres Thema war der Wolf. Der Wolf hat beide Landkreise erreicht und es gab bereits einige Risse von Schafen. Die besondere Situation der Marsch mit den vielen Grünlandflächen mit weidenden Rindern muss berücksichtigt werden. Eine wolfssichere Einzäunung ist allein bei 160 km Deichlinie und 20.000 km Gewässer in der Wesermarsch unmöglich zu realisieren. Herr Brückmann sagte: „Entschädigungen sind nicht ausreichend, es muss wolfsfreie Zonen in Niedersachsen geben.“
Es folgte die Rede der Ministerin für Landwirtschaft in Niedersachsen, Barbara Otte-Kinast. Der hohe Grünlandanteil der Region ist für Frau Otte-Kinast besonders bemerkenswert und auch die hohen Leistungen der Betriebe. Sie sagt: „Die Landwirtschaft muss wieder in die Mitte der Gesellschaft rücken. Daran kann Politik mit guter Arbeit mitwirken, aber auch jeder Einzelne mit seiner aktiven Arbeit vor Ort.“ Im Weiteren ging die Ministerin auf das Thema Tierschutz ein. Wichtig ist ihr ein Tierschutz nach Augenmaß. Es reicht nicht im Tierschutz schnell große Schritte zu machen, wenn es dann keine Tierhaltung mehr in der Fläche gibt, zudem muss auch die Bürokratie für den Landwirt beherrschbar bleiben.
Milchwirtschaft ist ein großer Schwerpunkt in Niedersachsen. Die finanziellen Herausforderungen für die Landwirte sind enorm und die vielschichtigen Gründe für Preisschwankungen tragen dazu bei. Es gibt kein einzelnes Instrument um den Milchmarkt zu leiten. Es bedarf einer Vielzahl von Maßnahmen die Milchwirtschaft zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die Wirtschaftsförderung, Fortführung des Weidemilchprogrammes, Stärkung der Biomilcherzeugung und der regionale Absatz.
Die Gefahr der afrikanischen Schweinepest ist real und das Ministerium bereitet umfangreiche Maßnahmen zur Prävention vor.
Frau Otte-Kinast sagt zu, dass AFP überarbeitet wird, Inhalte verändert werden, um das finanzielle Volumen zu steigern. Die Obergrenzen müssen wieder auf das Bimsch Niveau angehoben werden. Die Förderung von Silageplatten und Lagerraum für Gülle soll erweitert werden. Mit den neuen Anforderungen durch die Düngeverordnung können die Landwirte nicht allein gelassen werden.
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (Grünlandprämie) wurde gestrichen. Die für 2017 beantragten Mittel werden in 2018 ausgezahlt, jedoch ist eine weitere Finanzierung der Maßnahme nicht gesichert. Die Landesregierung plant ein neues Programm zu entwickeln.
Im Anschluss folgte Björn Thümler. Auch sein Amt ist sehr verbunden mit der Landwirtschaft in Niedersachsen. Er schnitt das Thema Wolf kurz an und ist der Meinung, dass der Wolf nicht in jede Region gehört. Es muss wolfsfreie Gebiete in Deutschland geben. Dies ist auch in anderen Ländern der EU wie z.B. Schweden oder Finnland möglich.
Im Weiteren spricht der Minister die Forschung bezüglich multiresistenter Keime, die in Niedersachsen ausgebaut werden muss, an. Die Landwirtschaft ist nicht der Hauptverursacher dieses Problems und somit muss es an dieser Stelle eine wissenschaftliche Aufarbeitung geben. Ebenso wie beim Thema Biodiversität bzw. Artenvielfalt fordert der Minister, dass es in Zukunft eine Ursachenforschung gibt, da die Landwirtschaft auch an diesem Problem nicht alleine schuld ist.
Zuletzt spricht Björn Thümler noch das Grünlandzentrum an, welches er selber mit aufgebaut hat. Er ist sich ganz sicher, das Grünlandzentrum muss und wird sich weiter entwickeln. Eine enge Zusammenarbeit mit allen Einrichtungen in Niedersachsen, die sich mit Ernährung und Wissenschaft beschäftigen wird angestrebt.
In einer abschließenden Diskussionsrunde kam das Thema Kaltbrand auf. Frau Otte-Kinast war nicht bewusst, dass dieses Thema für die Landwirte noch aktuell ist und lud einige Landwirte zu einem persönlichen Gespräch nach Hannover ein, um für dieses Problem eine Lösung zu finden.
Auf Nachfrage der Landfrauen berichtete sie auch über den Sachstand des geplanten Kompetenzzentrums für Hauswirtschaft und Ernährungsfragen in Niedersachsen.
Abschließend forderte die Ministerin alle Landwirte auf sich zu jeder Zeit mit Problemen, Ideen und Anregungen an sie zu wenden.
Dieser gelungene Abend klang gemütlich bei einem Glas Bier aus.